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Digitalisierung 4.0: Das Gesundheitswesen im Wandel

Unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung wird sich auch das deutsche Gesundheitswesen in den nächsten Jahren stark wandeln.
Einige Änderungen hat das Bundeskabinett mit dem digitalen Versorgungsgesetz (DVG) bereits beschlossen. Dazu gehören u.a. Apps auf Rezept und Onlinesprechstunden, die in naher Zukunft zum Alltag in Krankenhäusern und Arztpraxen gehören sollen.

Bereits heute werden Gesundheits-Apps in verschiedenen Fällen eingesetzt. So zum Beispiel bei Diabetikern, die mit Hilfe eines Sensors unter der Haut ihre Werte messen und die nötige Dosis Insulin für sich ermitteln können.
Zukünftig sollen Gesundheits-Apps vermehrt als Medizinprodukt Einsatz finden und direkt von den Ärzten verschrieben werden. Die Kosten hierfür sollen von den Krankenkassen getragen werden.

Die Einführung der Onlinesprechstunde birgt große Chancen für die Entwicklung des Gesundheitssystems, wirft zeitgleich aber auch Fragen auf. Mit der Digitalisierung lässt sich eine hochwertige, bezahlbare Versorgung für alle umsetzen. Vor allem für Menschen in ländlichen und strukturschwachen Regionen ist dies ein großer Gewinn.
Wie aber lassen sich in diesem Zusammenhang die sensiblen Patientendaten weiterhin bestmöglich schützen, wenn bereits feststeht, dass Onlinesprechstunden nicht ohne IT-Dienstleister realisierbar sind? Denn laut DSGVO dürfen Patientendaten nur von medizinischem Fachpersonal verarbeitet werden.

Fragen, die es noch zu klären gilt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bis Ende 2021 auch die Einführung der elektronischen Patientenakte erfolgen soll und diese weitere Änderung mit sich bringen wird.

Informationen zur digitalen Patientenakte